Nachschlagen
Der Winzer schenkt seinen eigenen Wein aus. Vier Monate im Jahr, mehr erlaubt das Gesetz nicht.
Eine Straußwirtschaft ist der eigene Ausschank eines Weinbaubetriebs: Der Winzer serviert seinen selbst erzeugten Wein und einfache Speisen — zeitlich befristet und nur für höchstens vier Monate im Jahr. Sie ist kein Restaurant, sondern eine gesetzlich eng umrissene Sonderform der Gastronomie.
Praktisch heißt das: Man sitzt im Hof, in der Scheune oder zwischen den Fässern des Betriebs, der den Wein gemacht hat. Es gibt keine lange Karte, keinen Küchenchef und selten eine Reservierung. Genau darin liegt der Reiz — und deshalb ist die Straußwirtschaft in der Pfalz einer der Orte, an denen der Schorle zu Hause ist.
Vom Strauß über der Tür — nicht vom Vogel. Wer ausschenkte, steckte früher einen Strauß aus Zweigen und Blumen an eine Stange vor dem Eingang, oft mit bunten Bändern geschmückt. Das Zeichen war weithin sichtbar und bedeutete: Hier ist offen.
Dieses Prinzip erklärt fast alle regionalen Namen. Wo statt des Straußes ein Reisigbesen hing, wurde daraus die Besenwirtschaft; wo ein Kranz hing, die Kranzwirtschaft. Das ausgehängte Zeichen wurde zum Namen.
Die wichtigste Grenze ist die Zeit: höchstens vier Monate im Jahr. Erlaubt sind vier zusammenhängende Monate oder zwei Zeitabschnitte, die zusammen vier Monate ergeben. Die Tage lassen sich nicht beliebig übers Jahr verstreuen.
Achtung, Landesrecht. Die hier genannten Vorgaben sind die für Rheinland-Pfalz — Grundlage sind das bundesweite Gaststättengesetz und die rheinland-pfälzische Gaststättenverordnung. Andere Bundesländer regeln Fristen und Details abweichend. Wer selbst eröffnen will, fragt beim zuständigen Ordnungsamt nach; diese Seite ist Erklärung, keine Rechtsberatung.
Fast jede Weinregion hat ihren eigenen Namen dafür. Gemeint ist überall dasselbe: der befristete Eigenausschank eines Winzers. Nur das Zeichen über der Tür — und damit das Wort — unterscheidet sich.
| Region | Bezeichnung |
|---|---|
| Pfalz, Süddeutschland | Straußwirtschaft |
| Rheinhessen, Rheinland | Straußenwirtschaft |
| Württemberg, Saale-Unstrut | Besenwirtschaft, Besenschänke, kurz: Besen |
| Baden | Kranzwirtschaft |
| Bodenseeregion | Rädle, Rädlewirtschaft |
| Franken | Heckenwirtschaft, Häckerwirtschaft, Maienwirtschaft |
| Österreich, Südtirol | Buschenschank, Buschenschenke, Heuriger, Leutgebschank |
| Schweiz | Besenwirtschaft, Besenbeiz, Buschenschenke |
In der Sache keiner. Beide bezeichnen den befristeten Eigenausschank eines Winzers; der Unterschied ist regional, nicht inhaltlich. „Straußwirtschaft" ist in der Pfalz und Süddeutschland üblich, „Besenwirtschaft" vor allem in Württemberg.
Unterschiede gibt es im Detail dort, wo das jeweilige Landesrecht abweicht — etwa bei den erlaubten Öffnungszeiträumen oder beim zulässigen Speisenangebot. Wer wissen will, was konkret gilt, schaut ins Recht des jeweiligen Bundeslands.
Höchstens vier Monate im Jahr — entweder am Stück oder in zwei Abschnitten, die zusammen vier Monate ergeben. Eine beliebige Verteilung einzelner Tage übers Jahr ist nicht zulässig.
Nein. Ausgeschenkt werden darf nur der selbst erzeugte Wein des Betriebs (oder Apfelwein). Genau das unterscheidet sie von einer Weinstube.
Nur einfache Speisen, kalt oder einfach warm. Eine volle Restaurantküche ist nicht erlaubt — in der Pfalz landen deshalb oft Wurst, Käse und Saumagen auf dem Tisch.
Beides ist gebräuchlich. „Straußwirtschaft" überwiegt in der Pfalz und Süddeutschland, „Straußenwirtschaft" in Rheinhessen und im Rheinland.
Traditionell am ausgehängten Zeichen: einem Strauß aus Zweigen, einem Kranz oder einem Reisigbesen über oder neben dem Eingang.
Ein Label aus der Pfalz
Wir machen Shirts, Caps und Beutel für die Lage, in der all das zusammenkommt: Sonne, Feierabend, Weinfest — und die richtigen Leute daran. Zur Startseite oder weiter zu allem über die Schorle.